AGB´s Versicherung und Beratung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) bezüglich Beratungs- und Serviceleistungen für Versicherungskunden („AGB Beratung und Versicherungen“)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen, welche gegenüber einem Kunden, einem Interessenten oder Auftraggeber auf Basis eines Auftrages oder einer Anfrage geleistet werden.

Auftrag, Auftragsbestätigung werden innerhalb dieser AGB als „Vertrag“ bezeichnet. Andreas Beu Makler für Immobilien und Versicherungen wird innerhalb dieser AGB in Kurzform als „Makler“ bezeichnet.

  1. Art und Umfang der Beratungs- und Dienstleistungen
  1. Makler erbringt Beratungs- und Serviceleistungen zur Unterstützung von Kunden für eine Entscheidungsfindung hinsichtlich bestehender oder möglicherweise abzuschließender Versicherungsverträge.
  2. Makler führt Vermittlungen von Immobilien (bebaut oder unbebaut) durch
  3. Makler führt keine Rechts- und/oder Steuerberatung durch, wobei es im Zusammenhang mit der Beratung oder Vermittlung von Versicherungsprodukten zu Themenüberschneidungen kommen kann, welches auch gesetzlich erlaubt ist.  Bei Bedarf sind Kunden angewiesen, einen Rechtsanwalt und/oder Steuerberater zu beauftragen.
  4. Makler erbringt Beratungs- und Serviceleistungen nach dem bei Vertragsschluss aktuellen Wissensstand und der verfügbaren Software.
  5. Makler ist berechtigt einzelne Leistungen auch durch Stellvertreter, ggf. auch selbständige Stellvertreter erbringen zu lassen.

§ 2 – Mitwirkungsleistungen des Kunden

  1. Der Kunde wird den Gegenstand des Vertrags detailliert (unter anderem Art und Umfang der geschuldeten Leistung sowie Dauer der Leistungserbringung und Termine) mit Makler abstimmen und Makler bei der Erbringung der Beratungs- und Serviceleistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Der Kunde wird insbesondere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen.
  2. In dem jeweiligen Vertrag können weitere Mitwirkungspflichten des Kunden vereinbart werden.
  3. Im Falle von Verstößen des Kunden gegen seine Mitwirkungspflichten verlängern sich etwaige vom  Makler einzuhaltende Leistungsfristen um die durch den Verstoß verursachte Verzögerung. Zudem wird der Makler von seiner Leistungspflicht frei, soweit infolge der Mitwirkungspflichtverletzung und/oder hierdurch bedingte Verzögerungen ursprünglich eingeplante Ressourcen (Mittel, Personal) nicht mehr zur Verfügung stehen. Mehraufwände, die der Makler infolge der Verletzung von Mitwirkungspflichten entstehen, sind von dem Kunden in angemessener Höhe zu vergüten.

§ 3 – Rechte an den verkörperten Dienstleistungsergebnissen

  1. Dem Kunden wird das einfache, dauerhafte und nicht übertragbare Recht eingeräumt, die seitens des Maklers bereitgestellten Ergebnisse zu den im Vertrag vereinbarten Zwecken zu nutzen. Sinngleiches gilt für Vertragsanbahnungen und damit im Zusammenhang stehende Beratungen. Eine Veröffentlichung oder Weiterverkauf dieser Ergebnisse ist nicht erlaubt.

§ 4 – Vergütung

  1. Soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet, sind in Angeboten vom Makler genannte Gesamtpreise und -zeiten unverbindliche Schätzungen des nach fachmännischer Berechnung zu erwartenden Kosten- und Zeitaufwands.
  2. Die vom Makler erbrachten Leistungen werden dem Kunden spätestens nach Abschluss der Leistungen ordnungsgemäß in Rechnung gestellt.
  3. Die Preise verstehen sich rein netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  4. Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Makler schriftlich anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Makler schriftlich anerkannt.

§ 5 – Zahlungsfristen/Verzug

  1. Die Rechnungen sind jeweils sofort nach Leistungserbringung, spätestens 10 Tage nach Rechnungseingang ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
  2. Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, ist der Makler berechtigt, von dem Zeitpunkt des Verzugseintritts an die gesetzlichen Zinsen in Höhe von 8% p. a. über dem Basiszinssatz zu berechnen.
  3. Im Falle des Verzugs des Kunden ist der Makler zur Zurückhaltung weiterer Leistungen berechtigt. Zurückbehaltene noch ausstehende Leistungen wird der Makler nach einem Verzug nur gegen Vorauszahlungen ausführen.

§ 6 – Qualitative Leistungsstörung

  1. Wird die Beratungs- und oder Dienstleistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat der Makler dies zu vertreten, ist ebendieser  verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung ist eine vorangehende Rüge des Kunden, die unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis, in Textform gegenüber dem Makler erfolgen und die Pflichtverletzung so detailliert wie möglich beschreiben muss.
  2. Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung aus vom Makler zu vertretenen Gründen auch innerhalb einer vom Kunden ausdrücklich zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag bezogen auf diese noch nicht erbrachten Leistungen fristlos zu kündigen.

§ 7 – Haftung

  1. Eine Haftung seitens des Maklers für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern diese nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf („wesentliche Vertragspflichten“). Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragsplichten sind Schadensersatzansprüche des Kunden jedoch auf den Ersatz vertragstypischer, vorhersehbarer Schäden beschränkt. Die gleichen Haftungseinschränkungen gelten für Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen vom Makler.
  2. Schadensersatzansprüche gegen den jeweils anderen Vertragspartner verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch drei Jahre nach der Pflichtverletzung oder der unerlaubten Handlung. Dies gilt nicht für Fälle, in denen wegen Vorsatzes gehaftet wird.
  3. Bei Verlust von Daten haftet der Makler nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.

§ 8 – Datenschutz

  1. Der Makler erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nur, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Abwicklung, Erfüllung und Änderung des mit dem Kunden begründeten oder angebahnten Vertragsverhältnisses erforderlich sind und/oder soweit der Kunde in die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung eingewilligt hat.
  2. Der Makler, seine Mitarbeiter, Stellvertreter und ggf. Subdienstleister werden auf die Wahrung des Datengeheimnisses gemäß § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes verpflichtet.
  3. Soweit der Kunde eine Einwilligung in die Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung seiner Daten abgegeben hat, kann dieser seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Widerrufsempfängerin ist der Makler.

§ 9 – Geheimhaltung

  1. Der Makler verpflichtet sich, über alle im Laufe seiner vertraglichen Tätigkeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden Stillschweigen zu bewahren; derartige Geheimnisse sind alle Informationen, die nicht allgemein verfügbar sind.
  2. Der Makler ist zur Veröffentlichung von Arbeitsergebnissen nicht berechtigt; eine Veröffentlichung in anonymisierter Form ist erlaubt. Die Abbildung, Darstellung, Veröffentlichung und werbliche Nutzung von bereits verkauften Objekten / Immobilien ist der Makler zeitlich unbegrenzt und unwiderruflich erlaubt.

§ 11 – Schlussbestimmungen

  1. Der Makler behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachträglich zu ändern. In diesem Fall wird der Makler den Kunden über die Änderungen rechtzeitig (mindestens: sechs Wochen) im Voraus benachrichtigen. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht sechs Wochen nach Zugang der Benachrichtigung, gelten diese als vom Kunden angenommen. Widerspricht der Kunde den Änderungen, hat der Makler das Recht, das Vertragsverhältnis mit dem Kunden außerordentlich und fristlos zu kündigen. In der Benachrichtigung über die Änderungen wird der Makler den Kunden auch über die Möglichkeit des Widerspruchs und die Rechtsfolgen des unterlassenen Widerspruchs informieren.
  2. Die Allgemeinen Geschäfts- oder Lieferbedingungen des Kunden finden neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Anwendung.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien werden anstelle der unwirksamen oder ergänzungsbedürftigen Bestimmungen eine neue Regelung vereinbaren, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
  4. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  5. Gerichtsstand ist Flensburg. Der Makler bleibt jedoch berechtigt, den Kunden an dem für ihn allgemein geltenden Gerichtsstand zu verklagen.