Immobilie im Nachlaß und nun?

Schlimm genug, wenn eine(r) Ihrer Liebsten verstirbt, aber was dann? Zumindest bei dem Immobilienverkauf kann ich Sie unterstützen – angefangen bei einer Wertermittlung des Hauses bzw. der Wohnung. Immer objektiv. Immer empathisch.

 

 

Auch wenn Sie einfach nur Informationen benötigen, wenn Sie Fragen haben: Senden Sie mir eine Nachricht oder rufen mich gern an.

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Wer einen Familienangehörigen verliert, durchläuft Momente des Schocks, der Fassungslosigkeit und der Trauer. Viele Hinterbliebene müssen sich darüber hinaus auch mit bürokratischen Formalien auseinandersetzen – z. B. mit der Immobilie des Verstorbenen. Die Erbfolge, Miterben, Hypotheken, Grundbuch, Vermietung oder Selbstnutzung sind dabei nur einige wichtige Aspekte.

In vielen Fällen werden geerbte Immobilien aufgrund falscher Kenntnisse schließlich unter Wert verkauft. Oder die Erben überschätzen den Immobilienwert, wodurch sich der Verkauf zu einer zähen Angelegenheit entwickelt. Auch langwierige Streitigkeiten mit mehreren Erbberechtigten sind bei Immobilien keine Seltenheit.

Schon oft genug vorgekommen:

  • In unzähligen Situationen stehen Immobilienerben vor unklaren Ausgangslagen und allerlei offenen Fragen.
  • Häufig hindern uns Emotionen und Unsicherheiten beim Immobilienverkauf an sachlichen Entscheidungen. Das kann sich sogar auf den Preis auswirken oder zu formalen Fehlern beim Verkauf führen.
  • Ein Außenstehender kann mit einem ganz anderen Blick sich der Immobilie annehmen. So ermittle ich als Immobilienmakler  für Sie den Marktwert – also den voraussichtlich erzielbaren Wert der Immobilie. Gern unterstütze ich Sie dort organisatorisch (Einholung von Unterlagen) bis hin zum Verkauf der Immobilie.

Möglicherweise stehen Sie als Hinterbliebener und Immobilienerbe gerade in einer der folgenden Situationen:

  • Sie haben erfahren, dass Sie eine Immobilie erben, in der Sie viele Jahre gelebt haben und mit der Sie zahlreiche Erinnerungen verbinden, z. B. Ihre Kindheit. Sie sind sich unsicher, was mit dem Gebäude passieren soll: mit der eigenen Familie einziehen, vermieten oder doch verkaufen? Sie möchten sich innerhalb der Ausschlagungsfrist des Erbes einen Überblick verschaffen, was das Gebäude wert ist und wie der Zustand der Immobilie ist, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
  • In der geerbten Immobilie erinnert Sie alles an die verstorbene Person und Ihre gemeinsame Zeit zusammen – die Erinnerungen sind sehr schmerzhaft für Sie. Deshalb möchten Sie das Gebäude schnellstmöglich verkaufen.
  • Sie erben mit anderen erbberechtigten Personen die Immobilie und haben in dieser Erbengemeinschaft unterschiedliche Vorstellungen, was mit dem Gebäude passieren soll. Hier kommt es zu Meinungsverschiedenheiten, weil Miterben ausgezahlt werden wollen, während andere Beteiligte lieber die Immobilie selbst bewohnen möchten.
  • Mit dem angetretenen Erbe haben Sie auch die Pflichten der laufenden Hausfinanzierung übernommen. Das heißt, Schulden und Hypotheken belasten Sie aktuell. Nun möchten Sie das Gebäude gerne verkaufen.
  • Sie sind alleinstehend und haben eine Immobilie geerbt. Allerdings sind die Nebenkosten des Hauses oder die Instandhaltungskosten zu hoch oder das Gebäude ist zu groß für Sie. Deshalb möchten Sie die Immobilie nicht selbst bewohnen und stattdessen lieber verkaufen oder vermieten.

Sie sehen, es gibt zahlreiche Situationen, in denen eine geerbte Immobilie verkauft  werden soll. Häufig spielen hier Emotionen eine große Rolle und verhindern sachliche Entscheidungen. Das ist menschlich, denn oft mischen sich Trauer über das Ableben einer Person mit gemeinsamen Erinnerungen oder mit finanziellen Unsicherheiten und damit verbundenen Zukunftsängsten.

Warum Emotionen bei einer geerbten Immobilie Ihrem Immobilienverkauf im Wege stehen können:

Möchten Sie eine vererbte Immobilie verkaufen, ist es ratsam, die Ruhe zu bewahren und sachlich an den Verkauf heranzugehen. Das ist sicher leichter gesagt als getan.

Aus diesen Gründen sollten Sie ein geerbtes Gebäude nicht im gefühlsmäßigen Affekt verkaufen:

  • Ihnen ist der Marktwert unbekannt, sodass Sie das Haus überstürzt und zu günstig verkaufen.
  • Sie haben eine hohe emotionale Bindung an die Immobilie, sodass Sie deren Wert überschätzen und über lange Zeit keinen Käufer finden.
  • In Ihren Verkaufsgesprächen wirken Sie verunsichert, denn Sie wissen nicht, ob der Kaufinteressent besser über den Marktwert Bescheid weiß als Sie.
  • Sie kennen die baulichen Details der geerbten Immobilie nicht genau, sodass Sie bei der Besichtigung verlegen und unsicher auftreten.
  • Ihnen sind die Formalitäten und die rechtliche Lage bei Ihrem geerbten Objekt nicht vollständig bekannt, hierdurch schleichen sich Fehler in den Verkaufsprozess ein.

Ich kümmere mich um den Verkauf Ihrer geerbten Immobilie – empathisch und fundiert.

Sie schildern mir Ihre Situation, damit ich als Immobilienmakler an Ihrer Seite sein kann. Dabei gehe ich einfühlsam, aber mit einem objektiven Blick an Ihr Anliegen heran. Gemeinsam finden wir die optimale Lösung für Ihre Immobilie und für alle Beteiligten – je nach Sachverhalt.

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  • Ich befasse ich mich mit der Wertermittlung Ihrer Immobilie. Wichtige Faktoren sind hier der Sachwert und der Marktwert und bei vermieteten Objekten das Ertragswertverfahren. Ich schaue mir dazu die Lage der Immobilie an (Mikro- & Makrolage), die Grundstücksgröße, das Baujahr, die Ausstattung und den Zustand und bei Vermietung natürlich die wirtschaftlichen Eckdaten.
  • Nachdem ich den Sachwert Ihrer Immobilie berechnet habe, suche ich mithilfe einer Datenbank nach ähnlichen Objekten, um für Sie Vergleichswerte zu ermitteln.
  • Im Ergebnis erhalten Sie erhalten von mir den berechneten Marktwert Ihrer geerbten Immobilie. Das ist der voraussichtliche Preis, den Sie bei einem Verkauf erzielen können.

Setzen Sie auf meine langjährige Immobilien-Expertise

Über einen Immobilien-Maklerschein in Flensburg verfüge ich seit 2015. Inzwischen blicke ich auf mehr als 25 Jahre Vertriebserfahrung zurück.

Wann darf ich Sie unterstützen?

Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf. In einem unverbindlichen Gespräch besprechen Sie mit mir Ihre Vorstellungen und die Ausgangslage. Sie können sich sicher sein, dass ich mir für Ihr Anliegen ausreichend Zeit nehme und Sie in jeder Situation behutsam abhole.