Direktversicherung – einfach erklärt

Direktversicherung – einfach erklärt

Der Arbeitgeber schließt eine Versicherung für den Arbeitnehmer (direkt) bei der Versicherungsgesellschaft ab.

In der Praxis sieht es regelmäßig anders aus. Der Arbeitnehmer wird bezüglich einer Betrieblichen Altersversorgung beraten. Bei kleineren und mittleren Betriebsgrößen ist die Direktversicherung der Standard und daher wird regelmäßig nur dieses Thema mit dem Arbeitnehmer besprochen. Der Arbeitnehmer wiederum kann den Vertrag nicht ohne den Arbeitgeber abschließen, sodass entweder vom Berater oder vom Arbeitnehmer Kontakt zum Arbeitgeber aufgenommen wird,

Der Arbeitgeber darf bestimmen, welche Form der Betrieblichen Altersversorgung abgeschlossen werden darf (Direktversicherung, Unterstützungskasse etc.). Der Arbeitgeber darf ebenfalls bestimmen, mit welchem Anbieter (also die Versicherungsgesellschaft xxx oder die Pensionskasse xxx oder…)  die Verträge abzuschließen sind. Bestimmt der Arbeitgeber den Weg und oder den Anbieter, so haftet dieser auch dafür, wenn später die Leistungen dieses Vertrages nur minderwertig sind.

Ausnahmen von der vollständigen Haftung:

  1. Beitragsorientierte Leistungszusage. Dort werden nur garantiert, dass bei Fälligkeit des Vertrages die Höhe der Auszahlung mind. den Beiträgen entspricht. Diese Haftung übernimmt regelmäßig der Anbieter / die Versicherungsgesellschaft.
  2. Tarifpartner-Modell ab 2019. Dort wird sogar nur die Zahlung des Beitrages garantiert. Danach keine weitere Haftung durch den Arbeitgeber. Selbst eine Insolvenzsicherungs-Pflicht entfällt.