Riester-Rente erweiterte Informationen
Die Riester-Rente zählt zu der Gruppe der staatlich geförderten Produkte. Förderungen gibt es in Form der Zulage und ggf. durch zusätzlichen Sonderausgabenabzug.
Die Riester-Rente wurde in 2002 als Ergänzung zur GRV eingeführt um eine Kürzung in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) abzufangen. Diesem Ansatz liegt ein sehr theoretischer Ansatz eines „Eckrentners“ zu Grund, der mit 67 Jahren und mindestens 45 Beitragsjahren eine Rente von 70 % seiner vorherigen netto-Bezüge erhalten soll. Tatsächlich ist es bereits heute so, dass die meisten mit weniger als 50 % Altersrente auskommen müssen – weil eine oder mehrere der vielen Voraussetzungen nicht vorliegen. Zum Beispiel gehen die wenigsten Handwerker erst mit 67 in Altersrente – und mit jedem Monat vorgezogenen Rentenbeginn gibt es eine Kürzung von 0,3 % bzw. 3,6 % im Jahr oder 10,8 % bei 3 Jahren. Und weniger eingezahlt wurde auch…..
Das Ziel einer besseren Altersversorgung war sicherlich gut gedacht – aber ist es auch gut gemacht?
Viele Hürden für Produktgeber verursachen viele Kosten. Diese Kosten trägt der Kunde. So kann es also passieren, dass die Förderung in der Ansparphase (also vor Rentenbeginn) durch die hohen Kosten aufgefressen wird. Für kinderreiche Familien dagegen dürfte es sich gut rechnen.
Zu berücksichtigen ist außerdem, dass die Riester-Rente bei Rentenbezug voll steuerpflichtig ist.
Die Riester-Rente gehört im Sinne des Alters-Einkünfte-Gesetzes zur Schicht II zusammen mit der Form Betriebliche Altersversorgung.
Berechtigt für eine Förderung sind alle Personen, die in der GRV pflichtversichert sind, sowie Beamte und Richter. Bezieher von Arbeitslosengeld und Krankengeld zählen ebenfalls zu diesem Personenkreis. Personen in der Kindererziehungszeit und Bezieher von Erwerbsminderungs-Renten oder Berufsunfähigkeitsrenten aus der GRV, sofern es sich um die volle Rente handelt und nicht um eine Teil-Rente.
Wer nicht selbst Zulagen-berechtigt ist, jedoch einen berechtigten Ehe- oder Lebenspartner hat, der kann zumindest Zulagen erhalten, sofern ein eigener Vertrag abgeschlossen ist und der Mindestbeitrag von 60 Euro auf einen eigenen –lizensierten- Vertrag eingezahlt wird.
Nicht anspruchsberechtigt sind rentenversicherungsbefreite Selbständige, Pflichtversicherte von berufsständischen Versorgungswerken (Apotheker, Ärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater und Architekten – also verkammerte Berufe), Altersrentner, sowie Bezieher einer Rente wegen teilweise verminderter Erwerbsfähigkeit. Studenten sind ebenfalls nicht förderfähig im Sinne der Riester-Rente.
Fördervoraussetzungen
Die Beiträge dürfen nur in vorab zertifizierte Altersvorsorgeverträge eingezahlt werden.
Wobei für die Zertifizierung einige Voraussetzungen erfüllt sein müssen (Bei Auszahlung muss mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge garantiert werden, die Leistungen dürfen frühestens ab 62 Lebensjahr erbracht werden (Es sei denn auch in der GRV gilt eine früherer Rentenbeginn. Z.B. für bestimmte Berufsgruppen wie Piloten). Die Leistung muss als lebenslange Rentenzahlung erfolgen. Wobei es für Banksparpläne die Erlaubnis gibt, einen Auszahlplan mit einer Leibrente ab dem 85. Lebensjahr zu kombinieren.
Anbieter von Fondssparplänen und fondsgebundenen Rentenversicherungen müssen bis zum planmäßigen Rentenbeginn den Kapitalerhalt garantieren.
Auch ein Riester-Vertrag ist dem Grund nach nicht beleihbar, übertragbar oder verpfändbar.
Bei förderschädlicher Verwendung werden vor einer Auszahlung sämtliche Zulagen wieder abgezogen. Bereits genossene steuerliche Vorteile müssen nachbesteuert werden.
Förder-Höhe
Die Förderung (Zulage) beläuft sich auf – 175 Euro je Erwachsenen und 185 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind. Für Kinder die ab 2008 geboren sind erhöht sich die Zulage auf 300 Euro im Jahr. Diese Gelder werden von staatlicher Seite auf das Riester-Konto einbezahlt – sofern ein entsprechender Dauer-Zulagen-Antrag eingereicht wurde.
Damit diese Förderung gezahlt wird, sind 4 % vom Einkommen auf den Riester-Vertrag einzuzahlen. Wobei der max. Eigenanteil sich auf 2.100 Euro je Vertrag und Jahr beläuft.
Ist die jährliche Zulage kleiner als die eigenen jährlichen Beiträge, dann sind die darüber hinaus liegenden Beitragsteile steuerlich absetzbar.
Berufseinsteiger-Bonus
Ein Riester-Sparer erhält im ersten Sparjahr zusätzliche 200 EUR, sofern dieser am 1. Januar des Jahres, in dem er den Vertrag schließt, sein 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und selbst unmittelbar zulagenberechtigt ist sowie nach dem 31. Dezember 1982 geboren wurde. (§ 84 EStG).
Wenn Sie es noch genauer wünschen erhalten Sie auf Wikipedia eine sehr umfangreiche Dokumentation.,