Private Rentenversicherung und Lebensversicherung einfach erklärt

Private Rentenversicherung: Sparvertrag. Überwiegend für das Rentenalter . Regelmäßige Beiträge monatlich / vierteljährlich / halbjährlich / jährlich. Sonderzahlungen zur Erhöhung des Kapitals oder Rente sind möglich. Staatliche Förderung in der Sparphase: keine Auszahlung: In einer Summe als Kapital oder als lebenslange Rente Förderung bei der Auszahlung: Bei Rentenzahlung: Geringe Besteuerung mit Ertragsanteilsbesteuerung Bei Einmalzahlung:  Eigenbeiträge steuerfrei Erträge ggf. 50 % steuerfrei (Mindestalter 62 Jahre und zu diesem Zeitpunkt Mindestlaufzeit 12 Jahre) Versicherungsschutz gegen Beitrag möglich: Unfall, Berufsunfähigkeit, Tod Private Lebensversicherung Wie oben – aber zusätzlich Absicherung des Todesfalles ein Muss. Wird auch unter „Kapital-Lebensversicherung“ oder „kapitalbildende Lebensversicherung“ geführt. Risiko-Lebensversicherung Kein Sparvorgang, keine Auszahlung bei Ablauf oder Kündigung des Vertrages. Hauptleistung Todesfall. Zusatzversicherungen möglich (Unfall, Berufsunfähigkeit)