Private Rentenversicherung und Lebensversicherung einfach erklärt
Private Rentenversicherung:
Sparvertrag. Überwiegend für das Rentenalter .
Regelmäßige Beiträge monatlich / vierteljährlich / halbjährlich / jährlich. Sonderzahlungen zur Erhöhung des Kapitals oder Rente sind möglich.
Staatliche Förderung in der Sparphase: keine
Auszahlung: In einer Summe als Kapital oder als lebenslange Rente
Förderung bei der Auszahlung:
Bei Rentenzahlung: Geringe Besteuerung mit Ertragsanteilsbesteuerung
Bei Einmalzahlung: Eigenbeiträge steuerfrei
Erträge ggf. 50 % steuerfrei (Mindestalter 62 Jahre
und zu diesem Zeitpunkt Mindestlaufzeit
12 Jahre)
Versicherungsschutz gegen Beitrag möglich: Unfall, Berufsunfähigkeit, Tod
Private Lebensversicherung
Wie oben – aber zusätzlich Absicherung des Todesfalles ein Muss. Wird auch unter „Kapital-Lebensversicherung“ oder „kapitalbildende Lebensversicherung“ geführt.
Risiko-Lebensversicherung
Kein Sparvorgang, keine Auszahlung bei Ablauf oder Kündigung des Vertrages.
Hauptleistung Todesfall. Zusatzversicherungen möglich (Unfall, Berufsunfähigkeit)